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Die Bestattungsarten
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Nach den Bestimmungen des Bestattungsgesetzes ist jeder Leichnam zu bestatten. Als Bestattungsarten sind nur die Erd- oder Feuerbestattung zulässig. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Entscheidung über die Art der Bestattung getroffen hat, entscheiden die Angehörigen oder der Auftraggeber darüber. Die Erdbestattung Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg in einer Grabstelle auf dem Friedhof beigesetzt. In der Friedhofsordnung sind unter anderem die Ruhefristen, die Art und Beschaffenheit der Grabstätte festgelegt. Es gibt verschiedene Arten von Gräbern: Reihen- oder Wahlgräber. Ein Reihengrab (Einzelgrab) liegt in einem Feld von Reihengräbern. Die Stellen werden der Reihe nach belegt. Die Gräber können gegenüber dem Wahlgrab (auch „Familien“- oder „Spezialgrab“) nicht wieder erworben werden. Sowohl am Wahlgrab als auch am Reihengrab wird durch eine Gebühr ein Nutzungsrecht erworben. Nach Ablauf einer bestimmten Ruhezeit (zwischen 10 und 20 Jahren) besteht bei Wahlgräbern die Möglichkeit, dieses Nutzungsrecht zu verlängern. Bei
weiteren Bestattungen muss die Ruhezeit eingehalten werden und das
Nutzungsrecht dementsprechend nacherworben
werden. |
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Wenn Sie besondere Wünsche im Umgang mit der Asche Ihres Angehörigen haben, kontaktieren Sie uns bitte für weitere Informationen. |
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