Formalitäten. Berechtigungen
und Verpflichtungen, die auf den Namen des/der Verstorbenen lauten, müssen
gekündigt bzw. geändert werden. Hierunter fallen z.B.:
Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
Abänderung von Bausparverträgen, Versicherungsverträgen
Abmeldung oder Ummeldung des Gas- und Strombezuges
Abmeldung oder Übernahme des Telefonanschlusses
Abbestellung von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften
Rücklegung oder Änderung bestehender
Gewerbeberechtigungen
Urkunden und Ausweise müssen in der Regel nicht zurückgegeben werden.
Das Kraftfahrgesetz sieht z. B. keine Rückgabeverpflichtung für den
Führerschein vor. Ist jedoch auf den Namen des Verstorbenen ein
Kraftfahrzeug oder Anhänger zum Verkehr zugelassen, muss der zur
Vertretung des Nachlasses Berufene bzw. die Person, die vom Gericht zur
Besorgung und Verwaltung des Nachlasses bestimmt wurde, die Behörde über
den Tod des Zulassungsbesitzers informieren.